Freiwillige Schulsportgemeinschaften
Diese Sportgemeinschaften stellen eine außerunterrichtliche Erweiterung des schulischen Sportangebots dar.
Es werden folgende Arten von Schulsportgemeinschaften unterschieden:
- Allgemeine Schulsportgemeinschaften dienen vorwiegend
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der Vertiefung von im Unterricht bereits behandelten Sportbereichen / Sportarten
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der Einführung in neue Bewegungsaktivitäten, Sportbereiche und Sportarten, die nicht im Pflichtunterricht behandelt werden können
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der Förderung von Schülerinnen und Schüler, die in bestimmten Sportbereichen und Sportarten einen Rückstand auf das Durchschnittsniveau ihrer Jahrgangsstufe haben (z.B. Kurse für Schwimmanfängerinnen und –anfänger)
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der Vorbereitung auf Prüfungen nach den Bestimmungen von Sportfach- Verbänden (z.B. Sportabzeichen, Schwimmabzeichen u.a.)
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der Vorbereitung auf die Teilnahme an schulischen Wettkämpfen.
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- Förder- und Fitnessgruppe dienen vorwiegend der
- der Förderung von Schülerinnen und Schüler mit erheblichen motorischen Entwicklungs- und Lerndefiziten
- Höhe der Aufwandentschädigung
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Für die Leitung einer Schulsportgemeinschaft werden je Schuljahr folgende pauschale Aufwandsentschädigungen gewährt:
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150,- € für 15-stündige Schulsportgemeinschaft
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300,- € für 30-stündige Schulsportgemeinschaft
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450,- € für 45-stündige Schulsportgemeinschaft
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600,- € für 60-stündige Schulsportgemeinschaft
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- Das Budget für die einzelnen AfS wird vom LSB festgelegt und vorgegeben.
- Die Budgethöhe begrenzt die Anzahl der Anträge, die im jeweiligen Kreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt gefördert werden können. Es können aber auch AG's ohne finanzielle Hilfe bewilligt werden - diese genießen dann zumindest Versicherungsschutz.
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- Antragsverfahren
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Internet!
- Zeitraum für die Antragstellung:
- jährlich (etwa von Juli bis ca. Mitte September) -
Zur Anmeldung für das Antragsverfahren gelangen Sie über das Schulsportportal NRW www.schulsport-nrw.de oder über die Internetseite des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen www.im.nrw.de/ssw .
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Die bereits registrierten außerschulischen Antragsteller können sich mit ihrem bekannten Kennwort für die Antragstellung zum folgenden Schuljahr wieder einloggen.
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Noch nicht registrierte außerschulische Antragsteller können sich „>>Hier<<“ beim Landessportbund registrieren lassen. Für die Registrieruung geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und bestimmen für sich einen frei wählbaren „Login“ – Namen.
Nach erfolgreicher Registrierung sendet Ihnen der LSB NRW ein Zugangspasswort an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Mit Ihrem frei gewählten „Login“ – Namen und dem zugesandten Zugangspasswort können Sie sich für die Antragsstellung einloggen. Das vom LSB NRW zugesandte Zugangspasswort kann nach der ersten Eingabe von den außerschulischen Antragstellern geändert werden.
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Für die Vorbereitung der schulischen Anträge benötigen Sie die Ihnen bekannte LSB – Geschäftsnummer der jeweiligen Schule. Sollte diese Ihnen nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an den LSB NRW (Tel: 0203 / 7381 990).