Räume in der OGS
Empfehlung der Schulaufsicht
Grundhaltung
Die Schule wird von allen, die an der Schule beteiligt sind, als gemeinsamer Ort des Lebens und Lernens begriffen. Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgabe als Offene Ganztagsschule wird das gesamte Schulgelände mit all seinen Räumen in den Blick genommen.
Eine gemeinsame Nutzung am Vormittag und am Nachmittag ist unabdingbar und bedarf
einer angepassten Ausstattung bezogen auf die jeweilige Nutzungsanforderung. Die Räume müssen in ihrer Gesamtheit das Nebeneinander von Unterricht, außerunterrichtlichem Angebot, Essenseinnahme, Rückzugsmöglichkeiten sowie Beratungs- und Verwaltungstätigkeiten aller in Schule Tätigen ermöglich.
Empfehlung der Schulaufsicht: Multifunktionalität
Die gemeinsame Nutzung einzelner Räume bedarf Absprachen und Kompromissbereitschaft aller Beteiligten gemäß der Regel:
„Nicht ich und mein Raum" sondern „Unsere Schule - ein Ort, an dem räumlichen Voraussetzungen für die bestmögliche Förderung unserer Kinder genutzt wird"
Die schulischen Aspekte der Nutzung haben Vorrang vor anderen Nutzungen.
Z.B. bei der Turnhallenbelegung gilt der Vorrang von Unterricht der Stundentafel vor
Bewegungsangeboten im außerunterrichtlichen Angebot der OGS und diese wiederum haben Vorrang vor anderen Nutzern wie Sportvereinen oder anderen außerschulischen Anbietern bzw. Partnern.
Nutzungsplan und Raumkonzept
Eine abgestimmte Raumplanung sorgt für langfristige Klärung und Transparenz hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzung.
Empfehlung der Schulaufsicht: Nutzungsplan und Raumkonzept
Bei Stundenplanwechsel wird eine gemeinsame Raumplanung für die unterrichtlichen Angebote des Vormittags und die außerunterrichtlichen Angebote des Nachmittags in den Blick genommen.
Für alle Räume der Schule werden die verschiedenen Nutzungen festgehalten und in ein gemeinsames Raumkonzept einbezogen. Dieses wird im Nutzungsplan hinsichtlich der zeitlichen Erfordernisse konkretisiert und regelmäßig fortgeschrieben. Bei der Erstellung beteiligt sind Schulleitung und päd. Leitung, Lehrkräfte und päd. Mitarbeiter, Kinder sowie ggf. Schulträger und OGS-Träger. Auf der Grundlage der individuellen räumlichen und sächlichen Begebenheiten der Schulen trifft es Aussagen über die Leitideen, die Bausubstanz, das Schulgelände sowie die Gruppenstruktur (pädagogisches Konzept des außerunterrichtlichen Angebots).
Das Raumkonzept einer Schule trifft u.a. Aussagen zu den Fragen
Was ? passiert ? wo ? wann? wie lange? Welche organisatorischen Absprachen gibt es?
Wie ist gewährleistet, dass die Kinder selbstständig zu allen Räumen gelangen?
Es wird regelmäßig evaluiert, inwieweit die schulinternen Konzeptionen den besonderen Bedarfen des Ganztagsbetriebs entsprechen.
Pädagogische Raumgestaltung
Die Zahl der Räume und deren Ausstattung muss dem Bedarf aller Beteiligten (Kinder und Personal) entsprechen.
Empfehlung der Schulaufsicht: Raumgestaltung
Alle Beteiligten handeln zielorientiert daran, dass keinem Kind eine Aufnahme in die OGS aufgrund der räumlichen Situation verwehrt wird.
Spezifische Räume sind auf ihre Funktion hin angepasst und stehen der gemeinsamen Nutzung im Vormittag und im Nachmittag zur Verfügung. z.B. Musikraum, Kunstsaal, Mediencenter, Lagerräume, ....
Die Besonderheiten der gemeinsamen Mahlzeit als Ort der Wertevermittlung einer gemeinsam gelebten Essenskultur erfordert pädagogisch zu gestaltende Räume und eine auf den Bedarf hin angepasste Ausstattung.
Die Ausstattung einer Schule wird - soweit es die Aufgabe erfordert - nach Absprache von allen genutzt.
Das Ausstattungsbudget wird im Rahmen eines koordinierten Abstimmungsprozesses planvoll eingesetzt.