Aufgaben des Ausschusses für den Schulsport im Kreis Heinsberg
Zu den Aufgaben, die den Schulämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten für alle Schulformen und Schulstufen übertragen worden sind, zählen auch die „Informationen, Beratung und Koordination der Schulen in allgemeinen schulfachlichen Angelegenheiten (…) des außerunterrichtlichen Schulsports einschließlich des schulsportlichen Wettkampfwesen.“ (BASS 10.32Nr. 47).
Zur Umsetzung der genannten schulsportlichen Aufgaben muss es laut Erlass des zuständigen Ministeriums in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt einen „Ausschuss für den Schulsport“ geben.
Die / Der Schulaufsichtsbeamtin/-beamte mit der Generale „Sport“ ist kraft ihres/seines Amtes Vorsitzende/Vorsitzender des Ausschusses für den Schulsport (AfS). Sie/Er überträgt die Zuständigkeit für einzelne Aufgabenbereiche auf andere Mitglieder des Gremiums.
Obwohl der AfS keine kommunale Einrichtung ist, ist er auf eine enge Verzahnung mit der örtlichen Kreis-/Stadtverwaltung angewiesen. Diese schafft im Rahmen der Amtshilfe zwischen den Institutionen die notwendigen Rahmenbedingungen (Personal, Räumlichkeiten, Sachkosten etc.), ohne die eine effektive Umsetzung der Wettkampfwesen kaum möglich wäre.
Neben der/dem Vorsitzenden und Mitarbeitern der Kommunalen Verwaltung sollten noch folgende Personen dem Ausschuss für den Schulsport angehören:
- Sportlehrerinnen und Sportlehrer der Schulen
(als Vertreter einer Sportdisziplin und/oder als Vertreter der Schulformen) - Beauftragte für den Schulsport
- Vereins-/Verbandvertreter/-innen
- Vertreter/-innen des Stadt- bzw. Kreisschulsportbundes
Die/Der Vorsitzende lädt zum Beginn eines Schuljahres zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses für den Schulsport ein. Während dieser Sitzung wählen die Mitglieder eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) sowie ein Mitglied, das die Geschäftsführung für den Zeitraum eines Schuljahres übernimmt. Dies ist in der Regel eine(n) Mitarbeiter/-in der örtlichen Kommunalverwaltung.
Die personelle Besetzung des Ausschusses für den Schulsport im Kreis Heinsberg stellt sich wie folgt dar:
- ein(e) Vorsitzende(r)
- ein(e) stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
- ein(e) Geschäftsführer(in)
- Beauftragte für den Schulsport
- Lehrer/-innen als Vertreter/-innen für die einzelnen Sportarten
- Lehrer/-innen als Vertreter/-innen für die einzelnen Schulformen
- ein(e) Vertreter(in) des Kreissportbundes.
Insgesamt arbeiten etwa 12 - 15 Personen im hiesigen Ausschuss für den Schulsport mit. Lediglich der/die Vorsitzende und der/die Geschäftsführer(in) können die AfS-Aufgaben in ihrer Dienstzeit erledigen. Die übrigen Mitglieder erledigen ihre „Ressort-Aufgaben“ vor allen in ihrer Freizeit und das unentgeltlich und oft schon seit vielen Jahren.